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   VG Schleswig, 05.05.2021 - 1 B 33/21   

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https://dejure.org/2021,12341
VG Schleswig, 05.05.2021 - 1 B 33/21 (https://dejure.org/2021,12341)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05.05.2021 - 1 B 33/21 (https://dejure.org/2021,12341)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - 1 B 33/21 (https://dejure.org/2021,12341)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.03.2019 - 1 C 9.18

    Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit einem Unionsbürger hindert nicht

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2021 - 1 B 33/21
    Zwar ist ein Zusammenleben in einer gemeinsamen Wohnung mit einem Unionsbürger nicht Voraussetzung für eine Ehe (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 2019 - 1 C 9.18 - juris, Rn. 21).

    Sofern er als Familienangehöriger einer Unionsbürgerin nach § 2 Abs. 1, 2 Nr. 6 i.V.m. § 3 Abs. 1 FreizügG ein abgeleitetes unionsrechtliches Aufenthaltsrecht innegehabt haben sollte, ist dieses jedenfalls spätestens mit der Scheidung von seiner Ehefrau entfallen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 2019 - 1 C 9.18 -, Rn. 13, juris).

    Jedoch setzt ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Scheidung - wie sich bereits aus dem Wortlaut des § 3 Abs. 5 Nr. 1 FreizügG/EU ("... behalten [...] ein Aufenthaltsrecht ...") und des Art. 13 Abs. 2 Buchst. a Richtlinie 2004/38/EG ("... führt [...] nicht zum Verlust des Aufenthaltsrechts") ergibt - außerdem das Bestehen eines abgeleiteten Aufenthaltsrechts im Zeitpunkt der Scheidung voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 2019 - 1 C 9.18 -, Rn. 18, juris).

    Durch den Wegzug der Ehefrau als Unionsbürgerin war Deutschland nämlich nicht mehr Aufnahmemitglied im Sinne des Art. 2 Nr. 3 der Richtlinie 2004/38/EG (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 2019 - 1 C 9.18 -, Rn. 14, 22, juris).

  • VG München, 27.08.2013 - M 12 K 13.2363

    Serbische Staatsangehörige; Scheinehe; falsche Heiratsurkunde; falsche Angaben

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2021 - 1 B 33/21
    Nach dieser Bestimmung können die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen erlassen, die notwendig sind, um das Freizügigkeitsrecht im Fall von Rechtsmissbrauch oder Betrug - wie z.B. durch Eingehung von Scheinehen - verweigern oder entziehen zu können (BR-Drs. 461/12 S. 12; vgl. a. VG München, Urteil vom 27. August 2013 - M 12 K 13.2363 - juris Rn. 24; Dienelt in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, § 2 FreizügG/EU Rn. 165).

    § 2 Abs. 7 Satz 2 FreizügG setzt keine Täuschungshandlung voraus; diese Vorschrift ist als spezialgesetzliche Regelung auch anwendbar, wenn ein Familienangehöriger falsche Tatsachen vorgetäuscht oder verfälschte Urkunden benutzt hat (vgl. VG München, Urteil vom 27. August 2013 - M 12 K 13.2363 - juris, Rn. 24; Hailbronner, AuslR, Stand: Mai 2021, § 2 FreizügG/EU Rn. 183 ff.).

    Scheinehen als Beispielsfall rechtsmissbräuchlichen Verhaltens werden in der Kommissionsmitteilung für die Auslegung der Unionsbürgerrichtlinie als Ehen definiert, die lediglich zum Zweck der Inanspruchnahme der Freizügigkeits- und Aufenthaltsrechts geschlossen wurden, auf das anderenfalls kein Anspruch bestanden hätte (vgl. VG München, Urteil vom 27. August 2013 - M 12 K 13.2363 - juris, Rn. 28; Hailbronner, AuslR, Stand: Mai 2021, § 2 FreizügG/EU Rn. 186).

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2021 - 1 B 33/21
    In den Fällen, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse von der Behörde im Einzelfall angeordnet wurde, bedarf es noch eines besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung, das mit dem Interesse am Erlass eines Verwaltungsaktes in der Regel nicht identisch ist, sondern vielmehr ein qualitativ anderes Interesse ist (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Oktober 2003 - 1 BvR 1594/03 -, Rn. 22, juris).
  • VGH Hessen, 31.07.2019 - 7 B 1368/19

    Feststellung des Nichtbestehens eines Aufenthalts nach rechtswidriger Erteilung

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2021 - 1 B 33/21
    Sie ist ein unselbstständiger Teil der Abschiebungsandrohung (BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1993 - 1 B 149/92 -, juris Rn. 6; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 31. Juli 2019 - 7 B 1368/19 -, Rn. 9, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.2020 - 11 S 2544/19

    Scheinehe; sofortige Vollziehung der Feststellung des Nichtbestehens eines

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2021 - 1 B 33/21
    Einer solche Anordnung steht weder das Unionsrecht noch das deutsche nationale Recht grundsätzlich entgegen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 11 S 2544/19 - juris, Rn. 21 ff.).
  • BVerwG, 20.01.1993 - 1 B 149.92

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2021 - 1 B 33/21
    Sie ist ein unselbstständiger Teil der Abschiebungsandrohung (BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1993 - 1 B 149/92 -, juris Rn. 6; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 31. Juli 2019 - 7 B 1368/19 -, Rn. 9, juris).
  • VG Schleswig, 13.11.2018 - 11 B 123/18

    Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2021 - 1 B 33/21
    Hinsichtlich der Feststellung des Nichtvorliegens des Rechts des Antragstellers auf Einreise und Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Ziffer 1) sowie der Verpflichtung zur Abgabe der Aufenthaltskarte (Ziffer 2) sowie der Aufforderung zur Ausreise (Ziffer 3) hat der Widerspruch des Antragstellers zwar grundsätzlich aufschiebende Wirkung (vgl. VG Schleswig, Beschuss vom 13. November 2018 - 11 B 123/18 -, juris, Rn. 14).
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